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Tägliche Wartung und Instandhaltung des Rundfunksystems

Jun 03, 2024 Eine Nachricht hinterlassen

1. Dem Betreiber der Rundfunkanlage ist lediglich die Bedienung der Tasten für den allgemeinen Rundfunkbetrieb gestattet.
2. Dem Rundfunknetzbetreiber ist es nicht gestattet, das Rundfunknetz ohne Genehmigung zum Senden oder Hören von Musik zu nutzen.
3. Aufgrund der hohen Nennleistung der Rundfunkanlage im Normalbetrieb ist der Anschluss anderer Verbraucher an die in der Rundfunkanlage verwendete Steckdosenleiste nicht zulässig.
4. Beim Betrieb des Rundfunksystems sollten keine Hochleistungsfeuerhörner oder andere Hochleistungs-Tongeräte verwendet werden, um direkt an das Rundfunkmikrofon zu senden.
5. Wenn während des täglichen Gebrauchs eine Fehlfunktion des Geräts auftritt, benachrichtigen Sie sofort den Sicherheitstechniker. Der Sicherheitstechniker sollte die Störung sofort verfolgen, bis sie behoben ist
Bis die Formel zur Lösung des Hindernisses abgeschlossen ist. 6.2 Regelmäßige Wartung und Instandhaltung des Rundfunksystems
6. Die regelmäßige Wartung des Rundfunksystems erfolgt auf Basis einer monatlichen Prüfung des Rundfunksystems.
7. Anhand der Testergebnisse des Inspektionsprotokolls für Rundfunksysteme prüft der Sicherheitstechniker, ob alle Geräte ordnungsgemäß funktionieren. Wenn eine Fehlfunktion der Geräte vorliegt, sollten sie
Wenden Sie sich umgehend zur Bearbeitung und erneuten Prüfung an den Lieferanten, bis die Gerätestörung behoben ist.


 

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